Inklusion in Schule und Bildungspolitik ins Zentrum rücken!
Inklusion ist das selbstverständliche Zusammenleben aller Menschen im Sinne einer gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, unabhängig von individuellen Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion, Fähigkeiten und Behinderungen.
Die Präambel der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterstreicht, dass jeder Mensch ohne Unterschied Anspruch auf alle in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aufgeführten Rechte und Freiheiten hat.
Das bedeutet für den schulischen Bereich, dass
- alle Kinder und Jugendlichen in die gleiche Schule gehen und behinderte und nicht behinderte Schülerinnen und Schüler gemeinsam lernen können
- die schulischen Mitarbeiterinnen gut ausgebildet und für alle Schülerinnen da sind, so dass diese die für sie notwendige Unterstützung erhalten.
Im Juni 2009 hat die Bremer Bürgerschaft einstimmig beschlossen, dass alle Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht haben, allgemeine Schulen zu besuchen (Bremer Schulgesetz, § 3(4)). Damit wurde eine wichtige Voraussetzung für die schulische Inklusion in Bremen geschaffen.
Die Entwicklung und Umsetzung schulischer Inklusion ist die mit Abstand größte bildungspolitische Aufgabe unserer Zeit. Sie erfordert ein grundlegend verändertes Verständnis von Schule und eine umfassende Unterrichts- und Schulentwicklung.
Die inklusive Schule ist im Interesse aller Schülerinnen und Schüler ein lohnendes Ziel.
Sie ist die Schule der Zukunft.
Das komplette Memorandum kann hier gelesen werden: